Beschlossen: Familiennachzug fur subsidär Schutzberechtigte

15. Juni 2018

Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zum Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz verabschiedet. Ab dem 1. August soll 1000 Personen pro Monat aus humanitären Gründen der Zuzug ermöglicht werden. Die Möglichkeit besteht für Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen. Seit März 2016 ist der Familiennachzug für die so genannten subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Für das Gesetz stimmten 370 Abgeordnete, mit Nein votierten 279, drei enthielten sich.