ASYLVERFAHREN: Falsche Angaben sind nicht strafbar

22. Januar 2019

Wer in seinem Asylverfahren falsche Angaben zu Identität oder Staatsangehörigkeit macht, muss bislang keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Das Bundesinnenministerium will das ändern. Das Justizministerium lehnt den Vorstoß aber ab.