TOTSCHLAG IN AUGSBURG: Sechs Beschuldigte nun auf freiem Fuß

12. März 2020

Nach einer tödlichen Auseinandersetzung am Nikolaustag 2019 in Augsburg ist gegen einen 17-Jährigen unrechtmäßig Haftbefehl erlassen worden. Das Bundesverfassungsgericht rügt in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung den vom Oberlandesgericht München (OLG) auf Antrag der Augsburger Staatsanwaltschaft erlassenen Haftbefehl. Das OLG ordnete daraufhin umgehend die Freilassung des 17-Jährigen an.