Marine Le Pen schuldig gesprochen – und mit sofortiger Wirkung für unwählbar erklärt
Im Verfahren gegen Marine Le Pen und weitere führende Persönlichkeiten des Rassemblement National (RN) fiel in Paris das erstinstanzliche Urteil. Le Pen und acht EU-Abgeordnete wurden der Veruntreuung von Geldern des EU-Parlaments schuldig gesprochen. Das Gericht sprach auch die sofortige Unwählbarkeit aus, weshalb die Politikerin 2027 wohl nicht erneut zur Präsidentenwahl kandidieren kann.
Wenige Stunden nach dem Urteil des Pariser Gerichts in der Affäre um die EU-Parlamentsassistenten äußerte sich Marine Le Pen im Fernsehsender TF1 selbst. Sie sagte, es seien „Praktiken, von denen man glaubte, sie seien autoritären Regimen vorbehalten“.
„Die Rechtsstaatlichkeit ist durch die getroffene Entscheidung vollständig verletzt worden“, da sie „einen wirksamen Rechtsbehelf verhindert“.