Jobcenter dürfen Vielehen und Kinderehen bei Hartz IV nicht mehr anerkennen

13. April 2018

Ein Rückschlag für die Umsetzung der Scharia in Deutschland. Jobcenter dürfen Zweit- und Drittfrauen aus Viel-Ehen bei Bezug von Hartz IV nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft anerkennen – auch keine Kinderehen.