Gericht ordnet Rückholung von Gefährder Sami A. an – Abschiebung hätte abgebrochen werden müsse

14. Juli 2018

Der als Gefährder nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche frühere Leibwächter von Osama Bin Laden, Sami A., muss zurückgeholt werden. Das ordnet das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an.