EILVERFAHREN: AfD klagt erneut gegen Verfassungsschutz
Die AfD zieht in einem Eilverfahren erneut gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor Gericht. Diesmal wendet sich die Partei gegen die Aufforderung des Inlandsgeheimdiensts an seine Mitarbeiter, Kontakte zur Partei offenzulegen, wie der Berliner «Tagesspiegel» unter Berufung auf eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln berichtet. Eine Sprecherin des Verfassungsschutzes teilte auf Anfrage mit, dass das Verfahren seit April läuft. Zu Details wollte sie sich nicht äußern. (Az.: 6 L 830/19)
Zuvor war die AfD bereits erfolgreich dagegen vorgegangen, dass der Verfassungsschutz sie öffentlich als «Prüffall» für extremistische Bestrebungen bezeichnet hatte. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte im Februar erklärt, die Bezeichnung wirke in der Öffentlichkeit negativ. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei «rechtswidrig und auch unverhältnismäßig».