MEHREHE UND TERROR: In diesen Fällen kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden
26. Juni 2019
Menschen mit zwei Pässen kann künftig die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn sie einer terroristischen Vereinigung angehören. Darauf hat sich die große Koalition geeinigt. Außerdem kann nicht mehr eingebürgert werden, wer in einer Mehrehe lebt.
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