Claudia Roth missachtet Geschäftsordnung, lässt AfD-Antrag abblitzen

30. Juni 2019

Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist dieser nur dann beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bei 709 Abgeordneten müssen also mindestens 355 im Plenum sein, damit eine Beschlussfähigkeit gegeben ist. Jürgen Braun, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD im Deutschen Bundestag, stellte einen Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit, Claudia Roth lehnte ab.