Neue Führerscheine gelten nur befristet
11. Dezember 2019
Mit dem Pflichtumtausch in neue Führerscheine werden die Ausweise zeitlich befristet. Speziell in der Führerscheinklasse 3 gibt es einiges zu beachten. Der „Grund für die Anordnung des Umtausches“ war laut „ADAC“ der „Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.“