THÜRINGEN: Verfassungsgericht kippt Paritätsregelung

15. Juli 2020

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Reißverschlussprinzip bei der Besetzung von Kandidatenlisten für Landtagswahlen mit Männern und Frauen für nichtig erklärt. Das im vergangenen Jahr vom Thüringer Landtag beschlossene Paritätsgesetz beeinträchtige das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit, hieß es zur Begründung des Urteils am Mittwoch in Weimar. «Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht», sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann.