STUDENTINNEN SCHEITERN: Karlsruhe – „Containern“ bleibt Lebensmittel bleibt strafbar

18. August 2020

Wer Nahrungsmittel aus dem Müll von Supermärkten rettet, muss weiter befürchten, als Dieb verurteilt zu werden. Zwei Studentinnen aus Oberbayern, die das absurd und ungerecht finden, sind mit ihren Verfassungsklagen in Karlsruhe gescheitert. Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit. Damit bleibt das «Containern» von Lebensmitteln verboten. (Az. 2 BvR 1985/19 u.a.)