BVG-Urteil: Protestcamp von Corona-Gegnern bleibt verboten

31. August 2020

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache von Gegnern der Corona-Maßnahmen in Berlin abgelehnt. Es herrsche erhöhte Infektionsgefahr und somit eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. © REUTERS, DPA