Ehepaar klagt gegen Muezzin–Ruf: Er erklärt, was ihm daran nicht passt | Oer-Erkenschwick
Im seit Jahren geführten Streit um einen #Muezzinruf in Oer-#Erkenschwick entscheidet am Mittwoch (10.00 Uhr) das #Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land #NordrheinWestfalen. Anwohner hatten 2015 gegen eine Ausnahmegenehmigung der Ruhrgebietsstadt für den Lautsprecherruf zum Gebet der #Türkisch Islamische Gemeinde (#Ditib) geklagt. Der Gebetsruf erschallt seitdem nicht mehr. Das Verwaltungsgericht in der ersten Instanz hatte der Klage eines Ehepaares stattgegeben. Die Stadt hatte nach Ansicht der Richter die Ausnahmeregelung – freitags von 12.00 bis 14.00 Uhr für maximal 15 Minuten – nur unzureichend begründet. Der Kläger betonte, dass es ihm nicht um die Lautstärke, sondern um den Inhalt des Rufes gehe. Er fühle sich in seinem Recht auf Religionsfreiheit beschnitten. Der 8. Senat des #OVG in Münster will voraussichtlich noch am Mittwoch eine Entscheidung verkünden. Zuvor soll sich ein Lärmgutachter zu dem Fall äußern.