LOCKDOWN LEGAL: Verfassungsgericht hat geurteilt – Jetzt muss Regierung entscheiden | WELT Thema
30. November 2021
Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber «in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie» mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. In einem zweiten Verfahren wiesen die Richterinnen und Richter Klagen von Eltern und Schülern gegen die damals angeordneten Schulschließungen ab. Gleichzeitig erkannten sie erstmals ein «Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung» an. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)
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