Verfassungsschutz darf AfD weiter als Verdachtsfall beobachten

13. Mai 2024

Die AfD darf vom Verfassungsschutz als rechtextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit bestätigte das Gericht das Urteil aus der Vorinstanz.