YÜCEL: „Zutiefst beunruhigend! Auch „Compact“ ist durch das Pressegesetz geschützt“ Magazin verboten

17. Juli 2024

Nach dem Verbot der «Compact»-Zeitschrift durch das Bundesinnenministerium stoppt der Pressegroßhandel die Belieferung von Supermärkten und Tankstellen. Der Gesamtverband Pressegroßhandel teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, der Pressegroßhandel werde den Titel «Compact» sowie die Ableger «Compact Edition», «Compact Geschichte» und «Compact Magazin Spezial» unverzüglich im gesamten Presse-Einzelhandel zur Remission – also zur Rückgabe – aufrufen. «Solange das Vertriebsverbot gilt, wird keine neue Ausgabe geliefert.»