DEUTSCHLAND: Gerichtsentscheid! Syrer nicht mehr schutzberechtigt! „Beträfe sehr viele Menschen!“

23. Juli 2024

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass syrische Asylbewerber nicht mehr pauschal als Bürgerkriegsflüchtlinge anerkannt werden. Dies steht im Widerspruch zur bisherigen Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das syrischen Asylbewerbern im Regelfall subsidiären Schutz gewährte. Subsidiärer Schutz wurde bisher Menschen zugesprochen, die keine individuell verfolgten Flüchtlinge sind, aber bei einer Rückkehr in ihr Heimatland ernsthafte Schäden, wie durch Bürgerkrieg, befürchten müssen.