Verfassungsgericht: Teil der Wahlrechtsreform verfassungswidrig
30. Juli 2024
Die Ampel-Koalition muss ihre umstrittene Wahlrechtsreform nachbessern: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Streichung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig. Die Reform zur Reduzierung des Bundestags betrifft besonders CSU und Linke. © AFP, DPA
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