Verfassungsgericht: Teil der Wahlrechtsreform verfassungswidrig

30. Juli 2024

Die Ampel-Koalition muss ihre umstrittene Wahlrechtsreform nachbessern: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Streichung der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig. Die Reform zur Reduzierung des Bundestags betrifft besonders CSU und Linke. © AFP, DPA