SELBSTBESTIMMUNGSGESETZ: Änderung von Geschlecht und Namen jetzt jährlich möglich

1. August 2024

Das neue Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Koalition erlaubt es, Name und Geschlecht durch eine einfache Erklärung beim Standesamt jährlich zu ändern. Befürworter sehen darin ein Menschenrecht und einen Schritt zu mehr Freiheit. Kritiker befürchten Missbrauch und Auswirkungen auf Frauenschutzräume. Auch Jugendliche ab 14 Jahren können ohne Beratungspflicht ihren Geschlechtseintrag ändern, sofern die Sorgeberechtigten zustimmen. Das Gesetz sorgt für kontroverse Diskussionen und spaltet die Gesellschaft.