ABSCHIEBUNG GESCHEITERT: Salafist darf bleiben! Behördenversagen? Gesetzeslücke schützt Gefährder
17. Oktober 2024
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der salafistische Prediger Abdul Alim Hamsa trotz seiner Einstufung als Gefährder nicht abgeschoben wird. Grund dafür ist seine Ehe mit einer Deutschen und die gemeinsamen Kinder, die seinem Bleiberecht Vorrang vor einer Ausweisung geben. Hamsa, der als Internetprediger einen radikalen Islam propagiert und in Verbindung mit Morddrohungen gegen seine eigene Familie steht, wurde vor Kurzem aus der Abschiebehaft entlassen. Die Behörden, die ihn als Gefahr für die demokratische Grundordnung einstufen, sehen die Entscheidung als Rückschlag und fordern eine Verschärfung der Gesetze.
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