AUGSBURG: Iraker soll Anschlag auf Weihnachtsmarkt geplant haben! Polizei schnappt Asylbewerber

6. Dezember 2024

Die bayerische Polizei hat mit der Festnahme eines Terrorverdächtigen möglicherweise einen Anschlag auf den Augsburger Weihnachtsmarkt vereitelt. Nach Informationen von WELT wurde der 37 Jahre alte Ali Al-G. bereits am Mittwochabend in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Augsburg festgenommen.

Aus dem Umfeld der Sicherheitsbehörden verlautete, dass der Asylbewerber aus dem Irak im Zuge einer mutmaßlichen Ausspähaktion Fotos vom „Christkindlesmarkt“ gemacht hatte. Aus Gründen der Gefahrenabwehr hätten sich die Behörden daher am Mittwochabend zum Zugriff entschlossen. Dem Vernehmen nach war der Mann bereits zuvor im Fokus, weil er mit IS-verherrlichenden Einträgen in den sozialen Medien aufgefallen war.

Ein Hinweis über die Internetaktivitäten kam den Informationen zufolge von einem ausländischen Nachrichtendienst. Ali Al-G. stand demnach im Kontakt mit IS-Mitgliedern, verherrlichte immer wieder den Dschihad und postete Videos von Hinrichtungen und Selbstmordattentaten, bei denen mit Sprengstoff ausgerüstete Fahrzeuge als tödliche Waffe eingesetzt wurden.

Ein solches Szenario fürchteten die Behörden nach der mutmaßlichen Ausspähaktion offenbar auch für den „Christkindlesmarkt“. Ali Al-G. habe auch in Chats darüber gesprochen, mit einem Auto über einen Weihnachtsmarkt zu fahren. Daher entschlossen sich die Anti-Terror-Kräfte zum Zugriff. Eine offizielle Information zur Festnahme liegt bisher nicht vor.

Nach Informationen von WELT kam Ali Al-G. Anfang 2023 nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Nun befinde er sich in Abschiebehaft, hieß es. Die Zentralstelle Ausländerextremismus des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen ermöglichte nach Angaben aus Behördenkreisen eine Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes. Ein Ausländer kann nach dieser nur selten genutzten Vorschrift unmittelbar in sein Herkunftsland zurückgeführt werden, „auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“.