Das letzte Mittel: „CORONA-GEFÄNGNISSE“ für Quarantänebrecher
22. Januar 2021
Wer infiziert oder Erstkontakt ist, der muss in Quarantäne. Was aber, wenn man sich nicht dran hält? Bußgelder sind das eine, ganz uneinsichtige Quarantäneverweigerer aber sollen in einigen Bundesländern künftig schlichtweg eingesperrt werden. Es ist das letzte Mittel, um Infizierte von ihren Mitmenschen fernzuhalten. In Schleswig-Holstein gibt es ab dem 1. Februar einen solchen „Quarantäne-Knast“. Aber auch andere Bundesländer wollen nachziehen.
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