Warum die AfD beim Oberverwaltungsgericht Münster keine Chance hat
Die AfD geht juristisch gegen ihre Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für „Verfassungsschutz“ vor. Das Verfahren ist derzeit beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig. Dort hat die Partei nicht den Hauch einer Chance.
Gleich zu Beginn des Verfahrens hat das Gericht alle Anträge der AfD-Anwälte abgeschmettert, wie die „Legal Tribune Online“ berichtet. So war erst im Januar dieses Jahres, also vor wenigen Wochen, in dem Verfahren eine Materialsammlung des „Verfassungsschutzes“ mit 4.200 Seiten Umfang sowie 116 Stunden Videomaterial nachgelegt worden. Darauf wären die Anwälte der AfD gerne eingegangen, wofür sie sich Zeit erbeten haben. Die benötigen sie aber nicht, meint das Gericht.
Kein Wunder. Denn die Richter am OVG Münster sind nicht vom Himmel gefallen. Ihre Präsidentin bestimmt der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Das ist derzeit Dr. Benjamin Limbach von den Grünen. Der ließ gerade erst am 1. März auf seiner amtlichen Internetseite öffentlich mitteilen, dass sein umstrittenes Vorgehen bei dieser Personalie von allen zuständigen gerichtlichen Instanzen bestätigt worden ist.
Völlig klar ist, dass in den höheren deutschen Richterämtern niemand Karriere macht, der politisch nicht auf Linie ist. Das wissen alle Beteiligten und verhalten sich dementsprechend. Folgerichtig ist nicht mit juristischen Überraschungen zu rechnen.
Eine gewisse Chance wird sich allerdings später im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) ergeben. Dort sitzen auch Richter aus Ländern, die beispielsweise bereits die Rechtswidrigkeit des deutschen staatlichen V-Leute- und Provokateurs-Unwesens erkannt haben, wie ebenfalls die „Legal Tribune Online“ berichtet.
Das Verfahren ist zweifellos für die AfD unvermeidbar, denn die Partei kann ihre öffentliche Verächtlichmachung durch staatliche Institutionen sowie ihre geheimdienstliche Bespitzelung nicht einfach widerstandsfrei hinnehmen. Allzu große Erwartungen an die Unabhängigkeit der deutschen Justiz sollten wir dabei allerdings nicht knüpfen.