MEHREHE UND TERROR: In diesen Fällen kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden

26. Juni 2019

Menschen mit zwei Pässen kann künftig die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn sie einer terroristischen Vereinigung angehören. Darauf hat sich die große Koalition geeinigt. Außerdem kann nicht mehr eingebürgert werden, wer in einer Mehrehe lebt.