Gericht ordnet Rückholung von Gefährder Sami A. an – Abschiebung hätte abgebrochen werden müsse
14. Juli 2018
Der als Gefährder nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche frühere Leibwächter von Osama Bin Laden, Sami A., muss zurückgeholt werden. Das ordnet das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an.