Verfassungsschutz darf AfD weiter als Verdachtsfall beobachten
13. Mai 2024
Die AfD darf vom Verfassungsschutz als rechtextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit bestätigte das Gericht das Urteil aus der Vorinstanz.
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