Jobcenter dürfen Vielehen und Kinderehen bei Hartz IV nicht mehr anerkennen
13. April 2018
Ein Rückschlag für die Umsetzung der Scharia in Deutschland. Jobcenter dürfen Zweit- und Drittfrauen aus Viel-Ehen bei Bezug von Hartz IV nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft anerkennen – auch keine Kinderehen.
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